Verwirklichen Sie Ihren Traumberuf mit dem Ausbildungsprogramm!
Die Ausbildung zum/zur Pflegehelfer/in weist die gleichen Merkmale auf wie die Ausbildung zum/zur Pfleger/in. Aufgrund des steigenden Bedarfs an qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen ist die Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer/in eine angesehene und vorteilhafte Karrieremöglichkeit. Wenn Sie bereits während der Ausbildung ein Einkommen erzielen und sich beruflich weiterentwickeln möchten, sollten Sie die Beratungsangebote von DEKAzubi in Anspruch nehmen.

Über das Ausbildungsprogramm
Das Ausbildungsprogramm hat die gleichen Merkmale wie die Pflegeausbildung, unterscheidet sich jedoch in der Dauer. Die Ausbildung zur Pflegehilfe dauert 1 Jahr. Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, muss über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen, um in den Pflegedienst wechseln zu können.
Verdienstmöglichkeiten während der Ausbildung
Die Möglichkeit, während der Ausbildung in Deutschland eine monatliche Vergütung zu erhalten, ist ein sehr vorteilhaftes Ausbildungsmodell für die Auszubildenden.
Teilnahmebedingungen für das Programm Pflegehelfer
- 12 Jahre Schulbildung erfolgreich abgeschlossen haben
- über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 verfügen (mit Zertifikat der Goethe-, ÖSD- oder Telc-Prüfung)
- über berufliche Kompetenzen im Gesundheitsbereich verfügen oder glauben, darüber zu verfügen
- mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt sind
Arbeitsfelder nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung haben die Pflegehelfer/innen die Möglichkeit, in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu arbeiten. Dazu gehören
- Krankenhäusern: Sie können als Pflegehelfer/in in Krankenhäusern verschiedener Fachrichtungen arbeiten.
- Polikliniken und Privatpraxen: Sie können in Polikliniken und Privatpraxen bei der Pflege und Behandlung von Patientinnen und Patienten mitwirken.
- Gesundheitszentren: Sie können bei der Erbringung medizinischer Dienstleistungen in Gesundheitszentren mitwirken.
- Alten- und Pflegeheimen: Sie können in Alten- und Pflegeheimen arbeiten, um die täglichen Bedürfnisse älterer Menschen zu befriedigen und Pflegedienste zu erbringen.
- Spezialisierte Wohneinrichtungen für Behinderte: Sie können in Privatwohnungen arbeiten, in denen Pflege- und Betreuungsdienste für Behinderte angeboten werden.
- Ambulante und häusliche Pflegedienste: Sie können in Einrichtungen arbeiten, die häusliche Pflegedienste für kranke und ältere Menschen anbieten.
Diese Einrichtungen ermöglichen es Pflegerhelfern, Patienten oder bedürftigen Personen Gesundheitsdienstleistungen zu erbringen und arbeiten häufig mit verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen zusammen.
Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung in der Pflegehelfer
Die Ausbildung dauert 1 Jahr.
Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, kann sich nicht für die Ausbildung bewerben. Zum Nachweis der Sprachkenntnisse müssen Zertifikate mindestens auf dem Niveau B1 oder B2 vorgelegt werden, die aus einer der Goethe-, ÖSD- oder Telc-Prüfungen stammen.
Während der Ausbildung zahlen die Schülerinnen und Schüler kein Schulgeld. Zusätzlich erhalten sie eine monatliche Ausbildungsvergütung.
In der Pflegehelfer erhalten die Auszubildenden eine monatliche Ausbildungsvergütung von 1000 €. Dies reicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Der Schüler, der die Ausbildung zum Pflegehelfer beginnt, hat GARANTIERTE Berufsaussichten. Nach Abschluss der Ausbildung hat er/sie das Recht, an dem Arbeitsplatz weiter zu arbeiten, an dem er/sie während der Ausbildung als Praktikant/in gearbeitet hat. Wenn der/die Auszubildende es wünscht, kann er/sie nach Abschluss der Ausbildung auf einen anderen Arbeitsplatz wechseln.
Die Studierenden haben das Recht, sich durch die Teilnahme an Spezialisierungskursen zu spezialisieren.
Nein, die Schüler können sich bewerben, wenn sie nach erfolgreichem Abschluss der Sekundarschule die sprachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Ausbildung zum Pflegehelfer vermittelt den Schülern eine umfassende theoretische Ausbildung in einer Vielzahl von Fächern wie Anatomie, Physiologie, Pharmakologie, Diagnostik und Therapie von Krankheiten, Patientenpflege sowie ethische und rechtliche Fragen.